Wird das Modell der arbeitsteiligen Gemeinnützigkeit vor dem EuGH gekippt?
Ob Servicekörperschaften im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO durch steuerliche Begünstigungen einen unionsrechtlich relevanten Wettbewerbsvorteil erlangen und damit eine beihilferechtswidrige Maßnahme nach Art. 107 Abs. 1 AEUV vorliegt, ist Gegenstand der Vorlage des BFH an den EuGH.