Vertragsverlängerung trotz Nichtspielens?
Kommt ein Profifußballspieler nicht auf seine Mindestanzahl an Spieleinsätzen, muss der Vertrag nicht verlängert werden. Auch ein Saisonabbruch wegen der Corona-Pandemie ändert hieran nichts.
Kommt ein Profifußballspieler nicht auf seine Mindestanzahl an Spieleinsätzen, muss der Vertrag nicht verlängert werden. Auch ein Saisonabbruch wegen der Corona-Pandemie ändert hieran nichts.
Leiharbeiter und Stammarbeitnehmer müssen nicht dasselbe Arbeitsentgelt für die gleiche Tätigkeit bekommen. Tarifverträge können dahingehend vom Gleichstellungsgrundsatz des Equal Pay abweichen. Die Ungleichbehandlung werde auf anderem Wege kompensiert.
Grundsätzlich haben einzelne Vereinsmitglieder keine Möglichkeit, Ansprüche gegen den Vorstand durchzusetzen, dies kann nur die Mitgliederversammlung. In Ausnahmefällen besteht aber die Möglichkeit einer Mitgliederklage.
Das LG Dortmund untersagte am Mittwoch die Anwendung, Um- und Durchsetzung des FIFA Football Agent Reglement. Spielervermittler dürfen vorerst weiter ohne die Einschränkungen durch den Fußball-Weltverband FIFA oder den DFB Transfers abwickeln.
Die Tübinger Verpackungssteuer ist laut Bundesverwaltungsgericht im Wesentlichen rechtmäßig.
Bund und Länder haben Härtefallhilfen auf den Weg gebracht: Betroffene können bei den zuständigen Behörden der Länder eine direkte Unterstützung für den Ausgleich der gestiegenen Energiekosten erhalten.
Im Vermittlungsausschuss konnten Vertreter von Bundestag und Bundesrat sich auf Änderungen am Hinweisgeberschutzgesetz einigen. Der Kompromiss enthält vor allem Änderungen zu den Meldewegen für anonyme Hinweise, zu Bußgeldern und zum Anwendungsbereich des Gesetzes.
Leistungen, die juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel Schulen, unter den gleichen rechtlichen Bedingungen wie private Unternehmer erbringen, unterliegen ab dem 01.01.2025 der Umsatzsteuer.
Einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird der Beweiswert nicht genommen, wenn der Arbeitnehmer sich nach einer Kündigung exakt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krankmeldet.
Der Bundesfinanzhof beschließt, dass ein einheitlicher Gewerbebetrieb vorliegen kann, wenn zwischen gewerblichen Einkünften aus Sponsoringverträgen und sonstigen Einkünften ein unzertrennbarer Sachzusammenhang besteht.