Liquidation und Gemeinnützigkeit – bleibt die Steuerbefreiung bestehen?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine Revision zugelassen, um die Frage zu klären, ob gemeinnützige Körperschaften bereits mit ihrer Auflösung oder Liquidation ihre Steuerbefreiung einbüßen. Zudem geht es um die Klärung der Frage, ob das Finanzamt in einem solchen Fall befugt ist, Steuerbescheide bis zu zehn Jahre rückwirkend abzuändern.