Stromkabel vor Borkum: Die DUH setzt nun auf das Hauptsacheverfahren!

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Stromkabel vor Borkum: Die DUH setzt nun auf das Hauptsacheverfahren!

Das OVG Lüneburg hat die Verlegung eines Stromkabels durch ein Schutzgebiet vor Borkum genehmigt. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. setzt nun auf das Hauptsacheverfahren, um das Projekt zu stoppen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 1.8.2025, Az. 7 ME 34/25).

Worum geht es?

Im Zentrum des Rechtsstreits steht die geplante Verlegung eines Stromkabels zur Gasförderplattform vor der Nordseeinsel Borkum. Das Kabel soll die Plattform mit Strom aus dem nahegelegenen Windpark Riffgat versorgen. Die Trasse verläuft jedoch durch ein europarechtlich geschütztes Meeresschutzgebiet, in dem sich eines der letzten bedeutenden Steinriffe der deutschen Nordsee befindet.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht durch das Vorhaben erhebliche Gefahren für das empfindliche Ökosystem und warnt vor irreversiblen Schäden. Sie hatte deshalb gegen die Genehmigung der Kabelverlegung geklagt. Konkret geht es um Ausnahmen vom Naturschutzrecht, die der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilt hatte.

Das Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg hatte zunächst in einem Eilverfahren entschieden, dass diese Befreiungen vom Naturschutzrecht vorläufig keine Wirkung entfalten sollten. Dagegen legten die Projektverantwortlichen Beschwerde ein.

Wie hat der Gericht entschieden?

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Bildnachweis: BM Fotos, Stock-Fotografie-ID: 1066107596 

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