Welche Voraussetzungen führen zur Steuerfreiheit von Gründerstipendien?
Das Finanzgericht Sachsen hat entschieden, dass das Technologiegründerstipendium keine einkommensteuerpflichtigen Einkünfte darstellt, da es weder einer konkreten Einkunftsart zugeordnet werden kann noch eine wirtschaftliche Gegenleistung voraussetzt.