Stiftungsregister verschoben!
Das bundesweit geführte Stiftungsregister, dessen Einführung ursprünglich für den 1. Januar 2026 geplant war, wird aufgrund technischer Schwierigkeiten um zwei Jahre auf den 1. Januar 2028 verschoben (Gesetzesentwurf des BMJV).
Worum geht es?
Die rechtliche Grundlage für das Stiftungsregister wurde bereits mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 16. Juli 2021 gelegt. Vorgesehen war eine Meldepflicht für alle rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts. Bestehende Stiftungen hätten sich ursprünglich bis spätestens Ende 2026 registrieren müssen. Auch die Stiftungsaufsichten sollten dem Bundesamt für Justiz eine Übersicht über die bis Anfang 2026 gegründeten Stiftungen übermitteln. Die Details zur Umsetzung, insbesondere zur Einsichtnahme und zum Datenschutz, sollen in einer noch nicht finalisierten Stiftungsregisterverordnung (StiftRV) geregelt werden.
Das ist neu
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Bildnachweis: Pakin Jarerndee, Stock-Fotografie-ID: 2083966639
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