Gefährden Related-Party-Agreements die Gemeinnützigkeit?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Gefährden Related-Party-Agreements die Gemeinnützigkeit?

Bei Related-Party-Agreements ist es entscheidend, den rechtlichen Zulässigkeitsrahmen zu kennen, da solche Vereinbarungen sowohl Interessenkonflikte als auch Gefahren für den Status der Gemeinnützigkeit bergen.

Was sind Related-Party-Agreements?

Als Related-Party-Agreements bezeichnet man Vertragsbeziehungen zwischen einer Stiftung bzw. einem Verein und Personen, zu denen ein besonderes Näheverhältnis besteht. Dazu zählen neben Vorstandsmitgliedern und Stiftern auch deren Familienangehörige, frühere Entscheidungsträger, Unternehmen unter ihrer Kontrolle sowie (im Falle von Vereinen) aktive oder ehemalige Mitglieder. Typische Beispiele sind Mietverträge über Immobilien eines Vorstandsmitglieds, die Übertragung von Dienstleistungsaufträgen an Angehörige oder Darlehensvergaben an nahestehende Dritte.

Solche Vereinbarungen sind nicht per se unzulässig, auch dann nicht, wenn sie von marktüblichen Konditionen abweichen. Problematisch werden sie jedoch, wenn sie einseitig zugunsten der nahestehenden Person ausgestaltet sind und der Organisation dadurch wirtschaftliche Nachteile entstehen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

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Bildnachweis: Fokusiert, Stock-Fotografie-ID: 1150690682 

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