Wann ist ein Verein gewerblich tätig?
Es ging um einen eingetragenen Verein, der Pokerturniere ausrichtete. Bei einer Kontrolle des Gewerbeamtes in dem Restaurant, das als Ausrichtungsort fungierte, „flog“ der Verein auf...
Es ging um einen eingetragenen Verein, der Pokerturniere ausrichtete. Bei einer Kontrolle des Gewerbeamtes in dem Restaurant, das als Ausrichtungsort fungierte, „flog“ der Verein auf...
Aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen hat der Gesetzgeber die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen um 3 Monate verlängert.
Die Leistungen einer landesrechtlichen Kirchengemeinschaft in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins in der Form einer seelsorgerischen Betreuung von Bewohnern eines Altenheims sind von der Umsatzsteuer befreit.
Ein Tierschutzverein kann nicht Halter von 18 Hunden sein, wenn der Verein im Hinblick auf seine finanzielle Situation nicht in der Lage ist, die laufenden Ausgaben für die Tiere sowie die Unterbringungskosten zu tragen.
Gemeinnützige Musikvereine, die nicht nur untergeordnet ausbilden, dürfen auch für gezahlte Mitgliedsbeiträge Spendenbescheinigungen ausstellen.
Aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2018 zu Besorgungsleistungen im Zusammenhang mit Opern-Eintrittskarten hat das BMF den Anwendungserlass zur Umsatzsteuer angepasst.
Die Erfassung von Bareinnahmen in einer Excel-Tabelle ist bei der Verwendung einer elektronischen Registerkasse zulässig, wenn alle dazugehörigen Belege in geordneter und nicht änderbarer Form vorliegen. Dies hat das Finanzgericht in Münster entschieden.
Die Abzugs- und Rücktragsbeschränkung für Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) ist verfassungsgemäß. Das entschied das Finanzgericht Münster.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 26.04.2021 seine „FAQ“ zu den steuerlichen Regelungen in der Corona-Pandemie ergänzt. Wir stellen Euch die wesentlichen neuen Aussagen und Klarstellungen des BMF zusammen.
Die Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der Gesellschafter (hier: christliche Kirche und kirchennaher Verein) durch eine gemeinnützige GmbH ist keine der Umsatzsteuer unterliegende Tätigkeit, wenn die Tätigkeit der GmbH einer bestimmten Personengruppe zugutekommt und sich eine Wirkung zugunsten der einzelnen Gesellschafter nur mittelbar aus diesen Vorteilen ableitet.