Steuerfreiheit von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Eintrittskarten zu kulturellen Veranstaltungen
Aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2018 zu Besorgungsleistungen im Zusammenhang mit Opern-Eintrittskarten hat das BMF den Anwendungserlass zur Umsatzsteuer angepasst.