Unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer einer gemeinnützigen Organisation
Unabhängig, ob der Steuerausweis korrekt ist, hat die Erteilung einer Rechnung zur Folge, dass der Steuerbetrag auch geschuldet ist.
Unabhängig, ob der Steuerausweis korrekt ist, hat die Erteilung einer Rechnung zur Folge, dass der Steuerbetrag auch geschuldet ist.
Bei der Beförderung von Behinderten zu Ihrem Arbeitsplatz in einer Behindertenwerkstatt handelt es sich um Leistungen, die zur Ausführung steuerfreier Leistungen dienen. Daher kann die auf die Transportkosten entfallene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden.
Bei Ferienhäusern handelt es um Wohnungen handelt, die auch dann steuerpflichtig sind, wenn sie zu gemeinnützigen Zwecken genutzt werden.
Fahrsicherheitstrainings sind Kurse belehrender Art, die den Teilnehmern im Gemeinwohlinteresse Fertigkeiten mit dem Ziel des sicheren und defensiven Fahrens vermitteln. Die Einnahmen aus Fahrsicherheitstrainings sind daher umsatzsteuerfrei.
Das Betreiben von Sportanlagen und -hallen umfasst nicht nur die passive Zurverfügungstellung des Grundstücks und ist daher nicht als bloße Raumüberlassung von der Umsatzsteuer befreit.
Leistungen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe, die eine selbständige psychologische Beraterin gegenüber zugelassenen Anbietern für hilfsbedürftige Personen erbringt, sind umsatzsteuerfrei, wenn diese Leistungen aufgrund eines Hilfeplans vom Träger der Sozialhilfe bewilligt und unmittelbar vergütet werden.
Soweit ein im Hauptberuf tätiger Vollzeitmitarbeiter als Rettungssanitäter zusätzlich noch ehrenamtliche Schichten übernimmt, kann für die dafür gezahlte Aufwandsentschädigung keine Steuerbefreiungsregelungen in Anspruch genommen werden.
Aufwandsentschädigung für ehrenamtlichen Vorstand einer Standesorganisation als steuerfreie EinnahmenDie Geltendmachung höherer, nicht durch die steuerfreie Pauschale gedeckte tatsächliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit, bedarf eine unmittelbar ausschließlichen oder ganz überwiegenden Veranlassung durch die ehrenamtliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen. Das Thüringer FG hat sich in seinem Urteil vom 13.09.2017 (Az. 3 K 170/17) mit dem Umfang...
Die Überlassung von Sportanlagen ist nicht steuerfrei. Die Vermietung einer Sporthalle kann zwar steuerfrei erfolgen. Dabei kommt es aber insbesondere auf die Vertragslaufzeit als geeignetes Abgrenzungskriterium an. Im Rahmen eines Urteils vom 08.11.2017 (Az. 5 K 5122/15) beschäftigte sich das FG Berlin-Brandburg mit der Steuerbefreiung der Vermietung von Sportanlagen. Die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts,...
Aufwendungen für eine ein Wochenende andauernde gemeinsame Jubiläumsveranstaltung eines Vereins und einer GmbH sind größtenteils als abzugsfähige Betriebsausgaben anzuerkennen. Das Finanzgericht Münster hatte in seinem Urteil vom 09.11.2017 (Az. 13 K 3518/15 K) über die Klage zweier Kläger zu entscheiden. Der Kläger ist ein Verein, der gewerbliche Einkünfte erzielt und den Zweck verfolgt, den Zusammenhalt...