Schülerbetreuung kann selbständige Tätigkeit sein
Honorarkräfte bei einer über einen Verein organisierten Schülerbetreuung können selbstständig sein. Dafür müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Im Verfahren vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 19.12.2018, Az. L 2 R 3033/17) ging es um die Feststellung der Sozialversicherungspflicht und die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen. Beim Kläger handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein, der seit 2007...