Mädchen kann keine Aufnahme in Knabenchor verlangen

Gemischter Chor
Geschrieben von: André Schoon

Mädchen kann keine Aufnahme in Knabenchor verlangen

Die Aufnahme eines 9-jährigen Mädchens in den bisher nur mit Knaben besetzten Staats- und Domchor Berlin durfte abgelehnt werden.

Worum ging es genau im Streitfall?

Die Klägerin begehrt die Aufnahme in den Staats- und Domchor, über den die Beklagte die künstlerische Aufsicht führt. Der Domchor ist bisher nur mit Knaben besetzt worden. Mädchen ist bislang der mit dem Domchor kooperierende Mädchenchor der Singakademie zu Berlin e.V. vorbehalten. Ende 2018 bat die Mutter der Klägerin die Beklagte dennoch um Aufnahme ihrer gesanglich vorgebildeten Tochter in den Staats- und Domchor, da die in der Singakademie vermittelte Förderung höher sei als diejenige im Domchor. Daraufhin lud die Beklagte die Klägerin zu einem Vorsingen ein. Der Leiter des Staats- und Domchors lehnte das Mädchen allerdings u.a. mit der Begründung ab, ihre Motivation für einen Einstieg in den Domchor genüge nicht. Auch fehle es an einer Grundlage für ihre Ausbildung. Gegen diese Ablehnung erhob die Klägerin eine Klage zum Verwaltungsgericht. Sie sieht in ihrer Ablehnung eine geschlechtsspezifische Diskriminierung.

Wie hat das Verwaltungsgericht entschieden?

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