Was darf ein einzelnes Organmitglied einer Stiftung?

Geschrieben von: Schomerus

Was darf ein einzelnes Organmitglied einer Stiftung?

Einzelne Mitglieder eines Organs einer Stiftung (z.B. Vorstandsmitglieder) haben nur dann ein eigenes gerichtliches Antragsrecht, wenn unmittelbar in ihre eigene Rechtsstellung eingegriffen wird.

Das OLG Frankfurt hatte sich in seinem Urteil vom 25.09.2018 (Az. 5 U 130/18) mit den Befugnissen von einzelnen Organmitgliedern einer Stiftung zu befassen. Bei den Klägern handelte es ich um die Stiftung selbst, die Trägerin eines Krankenhauses ist sowie den Stiftungsvorstand. Weitere Kläger waren ein ehemaliges Mitglied und zwei aktuelle Mitglieder des Stiftungsvorstands. Dem beklagten Stiftungsrat war satzungsgemäß die Kompetenz zur Satzungsänderung zugewiesen. Dieser beabsichtigte nun den aus ehrenamtlichen Mitgliedern bestehenden Vorstand abzusetzen und durch Angestellte der Stiftung zu ersetzen. Die zuständige Stiftungsaufsicht hatte keine Bedenken hinsichtlich der geplanten Satzungsänderung.

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