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Provisionsanspruch eines Spielervermittlers für die Vermittlung eines Sportvorstands

Bringt ein professioneller Spielervermittler den Sportvorstand eines Fußball-Bundesligavereins mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden eines anderen Fußball-Bundesligavereins in Kontakt und kommt es zu einem Vereinswechsel des Sportvorstandes, kann der Spielervermittler von dem Sportvorstand nur dann eine Vermittlungsprovision verlangen, wenn zwischen ihm und dem Sportvorstand ein provisionspflichtiger Vermittlungsvertrag zustande gekommen ist.