Provisionsanspruch eines Spielervermittlers für die Vermittlung eines Sportvorstands

Provisionsanspruch eines Spielervermittlers für die Vermittlung eines Sportvorstands
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Provisionsanspruch eines Spielervermittlers für die Vermittlung eines Sportvorstands

Bringt ein professioneller Spielervermittler den Sportvorstand eines Fußball-Bundesligavereins mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden eines anderen Fußball-Bundesligavereins in Kontakt und kommt es zu einem Vereinswechsel des Sportvorstandes, kann der Spielervermittler von dem Sportvorstand nur dann eine Vermittlungsprovision verlangen, wenn zwischen ihm und dem Sportvorstand ein provisionspflichtiger Vermittlungsvertrag zustande gekommen ist.

Worum ging es in dem gerichtlichen Verfahren?

Beim Kläger handelte es sich um einen Berater und Vermittler, der im europäischen Vereinsfußball tätig ist. Die Parteien streiten in erster Linie darüber, ob der Wechsel des Beklagten von der Position eines Managers im Vorstand des FSV Mainz 05 in die Position eines Mitglieds des Vorstandes des FC Schalke 95 auf eine von dem Beklagten beauftragte Vermittlungstätigkeit des Klägers zurückzuführen ist und ob der Beklagte dem Kläger für seine Tätigkeiten die Zahlung einer Vermittlungsprovision zugesagt hat. Das mit diesem Fall zunächst befasste Landgericht Mainz wies die Klage ab, da der Kläger nicht hinreichend dargelegt habe, dass zwischen ihm und dem Beklagten entweder ausdrücklich oder stillschweigend ein Maklervertrag zustande gekommen ist.

Wie hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden?

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar