Kein Verbandsklagerecht für PETA

Kein Verbandsklagerecht für PETA
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Kein Verbandsklagerecht für PETA

Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. hat keinen Anspruch auf Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation in Baden-Württemberg.

Was ist überhaupt ein Verbandsklagerecht?

Bei einer Verbandsklage handelt es sich um eine Klage eines Verbandes vor dem Verwaltungsgericht. Grundsätzlich ist eine verwaltungsgerichtliche Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, in seinen eigenen Rechten verletzt zu sein. Eine Klage in Bezug auf die Verletzung von Rechten der Mitglieder des jeweiligen Verbandes oder der Allgemeinheit wäre demnach unzulässig. Da jedoch einzelne Verbraucher oder das einzelne Mitglied eines Verbandes von der Erhebung einer Klage häufig zurückschrecken, wird bestimmten Verbänden und Vereinen das sog. Verbandsklagerecht zugesprochen. Dadurch werden die Verbände in die Lage versetzt, Rechtsgüter der Allgemeinheit effektiv zu schützen. In Betracht kommen hier etwa Klage im Bereich des Naturschutzrechts, des Umweltrechts oder des Verbraucherschutzrechts. Ein Verbandsklagerecht wird allerdings nur beim Vorliegen besonderen gesetzlichen Voraussetzungen anerkannt.

Warum hat der VGH hier das Verbandsklagerecht abgelehnt?

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