Corona-Pandemie: Pauschale Gottesdienstverbote ohne Ausnahme sind unzulässig

Pauschale Gottesdienstverbote ohne Ausnahme sind unzulässig
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Corona-Pandemie: Pauschale Gottesdienstverbote ohne Ausnahme sind unzulässig

Nach dem derzeitigen Wissensstand ist ein generelles Verbot von Gottesdiensten in Moscheen ohne die Möglichkeit, im Einzelfall und in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Ausnahmen unter Auflagen und Beschränken zulassen zu können, nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar.

Worüber musste das Bundesverfassungsgericht entscheiden?

Das Bundesverfassungsgericht musste über den Eilantrag eines eingetragenen Vereins mit ca. 1.300 Mitgliedern entscheiden. Der Verein bietet religiöse Zusammenkünfte und Gottesdienste an und beabsichtigte in der Zeit vom 01.05. – 23.05.2020 (Wochen des Fastenmonats Ramadan) unter Einhaltung der Hygienevorschriften das Freitagsgebet in der vom Verein genutzten Moschee abzuhalten. Dem stand allerdings der Wortlaut der damaligen Niedersächsischen Corona-Verordnung entgegen, wonach ein Verbot von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie von Zusammenkünften von anderen Religionsgemeinschaften zur gemeinsamen Religionsausübung bestand. Ausnahmen von diesen Verboten gab es nicht. Daher legte der Verein beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eine sog. Normenkontrollklage sowie einen Antrag auf einstweilige Außervollzugsetzung des o.g. Verbots ein. Dies lehnte das OVG mit Beschluss vom 23.04.2020 (Az. 13 MN 109/20) ab. Das Gericht wies u.a. darauf hin, dass das Gefährdungspotential von Gottesdiensten wesentlich höher sei als bei Einkäufen in Verkaufsstellen und Ladengeschäften. Im Unterschied zu Einkäufen seien Gottesdienste durch gezielte, auf längere Dauer ausgerichtete gemeinsame Aktivitäten geprägt, bei denen insbesondere wegen der Gleichzeitigkeit von Gebeten und Gesängen mit einem hohen Virenausstoß zu rechnen sei. Aufgrund der ablehnenden Entscheidung beantragte der Verein nunmehr eine einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht.

Wie hat das Bundesverfassungsgericht entschieden?

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