Verkehrsunfall eines Vereinsmitglieds als Arbeitsunfall

Verkehrsunfall eines Vereinsmitglieds als Arbeitsunfall
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Verkehrsunfall eines Vereinsmitglieds als Arbeitsunfall

Erleidet ein Mitglied eines gemeinnützigen Gesangvereins auf dem Weg zur Aufführung des Kirchenchors einen Unfall, so handelt es sich um einen Arbeitsunfall.

Was war geschehen?

Bei der Klägerin handelt es sich um das Mitglied eines gemeinnützig anerkannten Gesangvereins. Sie befand sich auf dem Weg von ihrer Wohnung zu einer Kirchengemeinde, um dort an der Aufführung des Frauenchors teilzunehmen, als sie einen Verkehrsunfall erlitt. Bei diesem Unfall zog sie sich mehrere Knochenbrüche im Wirbel- und Gesichtsbereich zu. Sie zeigte den Unfall bei der zuständigen Unfallkasse (Beklagte) an. Nach der Satzung der Unfallkasse besteht Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte, soweit diese nicht gesetzlich pflichtversichert oder freiwillig versichert sind. Die Tätigkeit muss nach der Satzung der Beklagten zudem unentgeltlich ausgeübt werden, dem Gemeinwohl dienen und für eine Organisation erfolgen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht Aufgaben ausführt, welche im öffentlichen Interesse liegen oder gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke fördern. Die Beklagte lehnte jedoch die Anerkennung als Arbeitsunfall ab.

Wie hat das Sozialgericht den Unfall eingeordnet?

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