Böses Foul: Geldstrafe für Hobbykicker rechtskräftig

Böses Foul: Geldstrafe für Hobbykicker rechtskräftig
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Böses Foul: Geldstrafe für Hobbykicker rechtskräftig

Ein grobes Foulspiel bei einem Fußballspiel im Amateurbereich kann im Einzelfall eine gefährliche Körperverletzung darstellen und dementsprechend bestraft werden.

Was war passiert?

Im Rahmen eines Fußballspiels der vierten Kreisklasse am 25.11.2018 zwischen dem SC Elite II und dem FC Can Mozaik stand es in der 80. Spielminute 1:5, als ein Spieler der unterlegenen Mannschaft ein Frustfoul beging. Er verfolgte zunächst seinen Gegenspieler, der sich auf Höhe der Mittellinie den Ball weit vorgelegt hatte. Sodann traf er ihn mit ausgestrecktem Bein und offener Sohle unterhalb des Unterschenkels. Der Gegenspieler erlitte einen Bruch des Schien- und Wadenbeins. Er befand sich vier Tage stationär in einem Krankenhaus und war insgesamt acht Wochen arbeitsunfähig. Die Staatsanwaltschaft sah ein vorsätzliches Verhalten gegeben und erhob Anklage gegen den Spieler. In der ersten Instanz verurteilte ihn das Amtsgericht Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung im minder schweren Fall zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15,00 EUR (insgesamt 1.350,00 EUR). Im Rahmen der Berufungsinstanz ging zwar das Landgericht Hannover auch von einem minder schweren Fall aus, setzte die Strafe mit 120 Tagessätze zu je 40,00 EUR (insgesamt 4.800,00 EUR) jedoch deutlich höher an. Hiergegen wendete sich der Angeklagte mit der Revision.

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