Hockeytrainer ist sozialversicherungspflichtig

Meldebescheinigung Sozialversicherung
Geschrieben von: André Schoon

Hockeytrainer ist sozialversicherungspflichtig

Ein Trainer, der eine Sportmannschaft (hier Hockeymannschaft) über einen längeren Zeitraum trainiert und regelmäßig in die betrieblichen Abläufe des Sportvereins eingegliedert ist, ist abhängig beschäftig und damit sozialversicherungspflichtig.

Worum ging es?

Das Sozialgericht Wiesbaden hatte in seinem Urteil vom 17.05.2019 (Az. S 8 R 312/16) zu entscheiden, ob ein Hockeytrainer sozialversicherungspflichtig tätig ist oder eine versicherungsfreie, selbständige Tätigkeit vorliegt. Der Kläger war nebenberuflich im Durchschnitt 18 Stunden monatlich für einen Sportverein als Hockeytrainer tätig. Ziel seiner Tätigkeit war insbesondere der Aufstieg der von ihm trainierten 1. Herrenmannschaft von der Oberliga in die 2. Bundesliga. Hierzu wurden dem Kläger durch den Verein alle erforderlichen Mittel und Freiheiten (z.B. durch vorrangige Zuweisung von Trainingszeiten und -plätzen) eingeräumt. Die Rentenversicherung stufte die Tätigkeit als abhängige Beschäftigung mit Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Der Kläger hingegen wandte ein, dass eine versicherungsfreie selbständige Tätigkeit vorliege.

Wie hat das Gericht entschieden?

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