Segelflugverein: Frequenznutzungsbeiträge rechtmäßig
Durch die Erhebung von Frequenznutzungsbeiträgen im Bereich des Flugdienstes wird nicht dadurch gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, dass nur zwischen "stationären Bodenfunkstellen, ortsfesten Flugnavigationsfunkstellen" und "übrigen Bodenfunkstellen, Luftfunkstellen" unterschieden und als Bezugseinheit für die Beitragserhebung die "Funkstelle" gewählt wird.