Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfe für gemeinnützigen Verein

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfe für gemeinnützigen Verein

Besteht ein Anfangsverdacht, dass ein gemeinnütziger Verein zu Unrecht eine Corona-Soforthilfe beantragt und diesen auch erhalten hat, so kann dies einen Subventionsbetrug darstellen. Es kann sowohl ein Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss als auch ein Vermögensarrest erlassen werden.

Worüber musste das Amtsgericht Augsburg entscheiden?

Es ging um eine strafrechtliche Angelegenheit. Die Staatsanwaltschaft warf einem Beschuldigten einen Subventionsbetrug vor. Hintergrund war, dass dieser Beschuldigte für einen gemeinnützigen Verein einen Antrag auf eine Corona-Soforthilfe stellte. Der Verein bekam daraufhin einen Betrag i.H.v. 9.000,00 EUR ausgezahlt. Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass der Beschuldigte wusste, dass der Verein nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand kein gewerbliches Unternehmen war und daher nicht antragsberechtigt sei.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft verfolge der Verein ausschließlich gemeinnützige Zwecke und sei daher hinsichtlich einer Corona-Soforthilfe nicht antragsberechtigt. Daher erließ die Staatsanwaltschaft einen Vermögensarrest gegen den Verein i.H.v. 9.000,00 EUR. Zusätzlich wurde ein Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss gegen den Verein erlassen. Im Rahmen der Durchsuchung wurden diverse Unterlagen, u.a. die Vereinssatzung, ein Dienstvertrag zwischen dem Beschuldigten und dem Verein sowie ein Antrag auf Corona-Soforthilfen sichergestellt. Zudem erfolgte eine Beschlagnahme von Bargeld, das dann beim Amtsgericht hinterlegt wurde.

Gegen die genannten Beschlüsse hat der Verein Beschwerde eingelegt. Begründet wurden die Beschwerden damit, dass der Verein nicht nur ideelle Zwecke verfolge, sondern auch wirtschaftlich tätig sei und Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung betreibe. Die Staatsanwaltschaft half den Beschwerden nicht ab, so dass nun das Landgericht entscheiden musste.

Welche Entscheidung hat das Landgericht Augsburg getroffen?

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