Ehrenamtliche Nebentätigkeit: Abgrenzung zur Haupttätigkeit
Im Rahmen der Zahlung der sogenannten „Übungsleiterpauschale“ darf die dort privilegierte Nebentätigkeit nicht unmittelbar mit dem Hauptberuf zusammenhängen. Im Rahmen des Beschlusses des BFH vom 11.12.2017 (Az. VI B 75/17) geht es um die Nachversteuerung von steuerfreien Zahlungen für ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeiten an hauptamtliche Mitarbeiter des Klägers. Die Mitarbeiter des Klägers sind in ihrem Hauptberuf...