Sozialversicherungspflicht von „Fundraisern“ und Pressesprechern
Die Tätigkeit als Pressesprecher oder als „Fundraiser“ kann zu einer der sozialversicherungspflichtigen führenden nicht selbständigen Tätigkeit führen. Im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ging es um die Frage, ob die Tätigkeit der Beigeladenen bei der Klägerin der Sozialversicherungspflicht unterliegt oder nicht. Der Beigeladene ist von Beruf Diplom-Medienwissenschaftler und war seit dem 02.01.2009 für den...