Umsatzsteuerliche Behandlung von Arbeitsvermittlungsleistungen einer privaten Arbeitsvermittlerin an Arbeitsuchende

Umsatzsteuererklärung
Geschrieben von: Schomerus

Umsatzsteuerliche Behandlung von Arbeitsvermittlungsleistungen einer privaten Arbeitsvermittlerin an Arbeitsuchende

Eine private Arbeitsvermittlerin kann die Vermittlungsleistungen gegenüber Arbeitsuchenden mit einem sogenannten Vermittlungsgutschein umsatzsteuerfrei erbringen

Der BFH hatte in seinem Urteil vom 29.07.2015 (Az. XI R 35/13) über die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen einer Klägerin in den Jahren 2004 bis 2006 zu befinden. Die Klägerin half Arbeitssuchenden u.a. bei der Jobsuche, bei Verfassungen von Bewerbungen und bei der Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche. Dazu schloss die Klägerin Vermittlungsverträge mit den Arbeitssuchenden ab, in denen sich diese zur Zahlung von Vermittlungshonoraren verpflichteten und bestätigen mussten, dass sie seit mehr als 3 Monaten arbeitslos gemeldet und in Besitz eines vom Arbeitsamt erteilten Vermittlungsgutscheins sind. Im Falle der erfolgreichen Vermittlung erhielt die Klägerin Vermittlungsprovisionen direkt von Agentur für Arbeit, ohne dass ein Vertragsverhältnis zwischen der Klägerin und Arbeitsagentur bestand. Zwischen der Klägerin und dem Finanzamt als Beklagte besteht Streit, ob es sich um umsatzsteuerfreie oder umsatzsteuerpflichtige Leistungen handelt.

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