Besteuerung der satzungswidrigen Zuwendung einer Schweizer Stiftung als Schenkung

Geschrieben von: Schomerus

Besteuerung der satzungswidrigen Zuwendung einer Schweizer Stiftung als Schenkung

Die Zuwendung einer Familienstiftung Schweizerischen Rechts an eine im Inland ansässige natürliche Person ist als Schenkung unter Lebenden zu versteuern.

Das FG Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 22.04.2015 (Az. 7 K 2471/12) über einen Fall entschieden, in dem eine Schweizer Familienstiftung (Klägerin) Zuwendungen an einen Angehörigen der begünstigten Familie leistete, der seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hatte. Die Stiftungssatzung sah hierbei die Unterstützung Familienangehöriger „in jugendlichen Jahren“ vor. Im Jahr 2011 zahlte die Klägerin einem 29 Jahre alten, ledigen und kinderlosen Nachkommen einer Familie mit Wohnsitz in Deutschland einen Geldbetrag aus. Gleichzeitig verpflichtete sich die Klägerin gegenüber dem Beschenkten, die Schenkungssteuer zu zahlen. Die Klägerin war der Auffassung, die Schenkung sei kein steuerbarer Vorgang.

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