Erwähnung im Verfassungsschutzbericht führt zum Entzug der Gemeinnützigkeit

Geschrieben von: Schomerus

Erwähnung im Verfassungsschutzbericht führt zum Entzug der Gemeinnützigkeit

Ein Verein, der im Verfassungsschutzbericht ausdrücklich als extremistisch bezeichnet wird, ist nicht gemeinnützig. Dieser Grundsatz ist aber widerlegbar.

Der BFH hatte in seinem Urteil vom 14.03.2018 (Az. V R 36/16) über die Gemeinnützigkeit eines eingetragenen Vereins zu entscheiden, der laut Satzung u.a. das Ziel der Förderung der islamischen Religionen und der Integration ausländischer Mitbürger in die deutsche Gesellschaft verfolgt. Der Verein unterhält eine Moschee auf einem gepachteten Grundstück. Nachdem dem beklagten Finanzamt bekannt wurde, dass der klägerische Verein in den Verfassungsschutzberichten des Bundes für 2009 und 2010 namentlich erwähnt wurde, widerrief es die Gemeinnützigkeit und veranlagte den Kläger zur Körperschafts- und Gewerbesteuer. Dagegen wendete sich der Kläger.

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