Anforderungen an die Satzung eines gemeinnützigen Vereins

Geschrieben von: Schomerus

Anforderungen an die Satzung eines gemeinnützigen Vereins

Die satzungsmäßigen Voraussetzungen zur Feststellung der Gemeinnützigkeit sind nicht erfüllt, wenn sich aus der Satzung keine ausschließliche Förderung des steuerbegünstigten Zweckes ergibt.

Der BFH hat mit seinem Beschluss vom 07.02.2018 (Az. V B 119/17) eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts zurückgewiesen, da dort aufgestellte Rechtssätze entweder nicht klärungsfähig oder nicht klärungsbedürftig seien. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt war in der Satzung des klagenden Vereins unter dem Punkt „Gemeinnützigkeit“ lediglich geregelt, dass er unmittelbar Zwecke des Hochwasserschutzes und des Küstenschutzes fördert und er seine Mittel ausschließlich nach Maßgabe der §§ 55 bis 57 AO verwendet. Weiterhin war in der Satzung bestimmt, dass der Bundesrepublik Deutschland oder einem ihrer Länder das restliche Vereinsvermögen für steuerbegünstigte Zwecke übertragen wird.

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar