Mitunternehmerstellung einer Stiftung führt zu Steuerpflicht aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, bei der der Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist, begründet einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
Die Klägerin des zugrundeliegenden Verfahren vor dem FG Düsseldorf (Urteil vom 18.12.2017, Az. 6 K 1598/16 K) war eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie verfolgt steuerbegünstigende Zwecke und ist von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit worden. Im Wege der Zustiftung hat die Klägerin eine Kommanditbeteiligung an einer Publikums GmbH & Co. KG erhalten. Das ordnete die Beteiligung als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ein. Die entsprechenden Einnahmen seien daher körperschaftssteuerpflichtig. Die Klägerin war hingegen der Ansicht, es handele sich lediglich um eine Vermögensverwaltung.
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