Verbraucherschutzverein klagt erfolgreich gegen Anbieter eines Corona-Medikaments
Ein Anbieter einer Corona-Mundspülung wurde wegen der Verbreitung von unlauteren Werbeaussagen vom Landgericht Bielefeld verurteilt.
Ein Anbieter einer Corona-Mundspülung wurde wegen der Verbreitung von unlauteren Werbeaussagen vom Landgericht Bielefeld verurteilt.
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Verbraucherschutzverbänden bei Klagen gegen Verstöße gegen die DSGVO gestärkt.
Ein Kreisverband einer Partei hat unerlaubt eine Aufnahme eines Berufsfotografen auf seiner Facebook-Seite genutzt. Das Landgericht München I verurteilte den Verband zur Zahlung von Schadensersatz.
Zum Erwerb der Verbandsklagebefugnis muss ein Verein im Einklang mit seiner Satzung in nicht gewebsmäßiger Weise Verbraucheraufklärung und -beratung betreiben oder sich hiermit an die Verbraucherschaft insgesamt wenden.
Ist für den Anspruch auf Erstattung von Betriebsausgaben eines Selbstständigen durch einen Corona-Arbeitsausfall eine nachgewiesene Existenzgefährdung erforderlich?
Eine Gemeinde, die auf ihrer Internetseite etliche ortsnahe Vereine zu Werbezwecken auflistet, wurde von einem Verein verklagt, dem ein solcher Auftritt auf der Webseite bislang verwehrt wurde. Ist die Gemeinde zur Aufnahme verpflichtet?
Eine Gemeinde darf eine finanzielle umweltpolitische Zuwendung nicht davon abhängig machen, ob der Empfänger sich vorher von einer Weltanschauungsgruppierung distanziert.
Ein KFZ-Sachverständiger ist in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn er im Zusammenhang mit seiner selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist.
Der Freistaat Bayern hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der virtuelle Mitgliederversammlungen ohne entsprechende Satzungsregelung dauerhaft ermöglichen soll.
Betraut die Satzung statt der Mitgliederversammlung ein anderes Vereinsorgan mit der Kompetenz zur Bestellung des Vorstandes, so ist es zulässig, aber nicht erforderlich, das Verfahren, mit dem das Organ die Bestellungsentscheidung treffen soll, durch die Satzung zu regeln.