Unberechtigte Nutzung eines Bildes auf Facebook-Seite

Nutzung eines Bildes auf Facebook
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Unberechtigte Nutzung eines Bildes auf Facebook-Seite

Ein Kreisverband einer Partei hat unerlaubt eine Aufnahme eines Berufsfotografen auf seiner Facebook-Seite genutzt. Das Landgericht München I verurteilte den Verband zur Zahlung von Schadensersatz (Urteil v. 20.06.2022, Az. 42 S 231/21).

Was ist passiert?

Der Berufsfotograf hatte im Jahr 2018 ein Foto während einer Protestaktion gegen eine Wahlveranstaltung des Kreisverbandes der beklagten Partei in Nürnberg-Schwabach geschossen. Dieses Foto hat der Kreisverband anschließend auf der eigenen Facebook-Seite hochgeladen, ohne sich eine vorherige Erlaubnis des Fotografen einzuholen. Ergänzend hat der Verband einen Teil des Fotos auf dem linken oberen Rand mit dem Schriftzug „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte!“ überdeckt.

Der Fotograf verklagte den Verband daraufhin zur Zahlung von Schadensersatz wegen der unberechtigten Verwendung seines Fotos. Das Amtsgericht München hatte dem Fotografen erstinstanzlich Recht gegeben und den Parteiverband zur Zahlung von 900 EUR Schadensersatz verurteilt.

Wie entschied das Landgericht?

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