Branchenverbände: Zulässigkeit von Erbringung von Rechtsdienstleistungen?
Ein Branchenverband braucht zur Beratung seiner Mitglieder keine Erlaubnis. Voraussetzung ist jedoch, dass er zur Wahrung gemeinsamer Interessen gegründet wurde und die Rechtsberatung nicht auf die Erzielung von Gewinnen gerichtet ist.