Erneuter Erfolg der Deutschen Umwelthilfe e. V.: Thermofenster weiterhin rechtswidrig

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Erneuter Erfolg der Deutschen Umwelthilfe e. V.: Thermofenster weiterhin rechtswidrig

Ein weiteres Urteil des VG Schleswig zu Abschalteinrichtungen in Dieselautos ist ergangen: sogenannte Thermofenster seien rechtswidrig (VG Schleswig, Urt. v. 17.1.2023, Az. 3 A 332/20).

Worum geht es?

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. ist erneut mit einer Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt vor dem Verwaltungsgericht Schleswig erfolgreich gewesen. Wieder war es eine Klage in Sachen Diesel-Abschalteinrichtungen.

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. möchte, dass das Kraftfahrt-Bundesamt sogenannte Freigabebescheide aufhebt. Mit diesen hat es in der Vergangenheit ein Software-Update als ausreichende Nachbesserung im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen der Abgasreinigung an bestimmten Dieselmotoren genehmigt.

Betroffen sind 62 ältere Modelle verschiedener Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Umweltschützer und der Autobauer streiten sich bereits seit Jahren über die sogenannten Thermofenster. Diese Software verringert die Reinigung der Abgase etwa bei niedrigeren Temperaturen, so dass die Autos dann mehr Schadstoffe ausstoßen.

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis: khunkorn, Canva-Fotografie 

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