Kennzeichenverbot: Keine Abbilder von PKK-Führer Öcalan auf Versammlung erlaubt

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Kennzeichenverbot: Keine Abbilder von PKK-Führer Öcalan auf Versammlung erlaubt

Abbilder von Abdullah Öcalan, dem Führer der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans, dürfen in einer Versammlung grundsätzlich nicht verwendet werden (OVG Münster, Urt. v. 8.1.2024, Az. 15 A 1270/20).

Worum geht es?

Die Abeiterpartei Kurdistans (PKK) wird von der EU als terroristische Organisation eingestuft und in Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegt. 

Die Kläger hatten im November 2017 eine Versammlung gegen das Verbot kurdischer und demokratischer Organisationen aus der Türkei angemeldet. Die Polizei hatte bereits im Vorfeld der Versammlung die Auflage erteilt, dass keine Flaggen, Abzeichen, Transparente und Handzettel oder sonstige Gegenstände der PKK gezeigt oder verteilt werden dürfen. 

Unter diese Auflage falle auch die Verwendung aller Abbildungen Öcalans. Jedwede Verwendung eines solchen Abbilds verstieße gegen das unter Strafe gestellte Kennzeichenverbot, wonach Kennzeichen eines verbotenen oder mit einem Betätigungsverbot belegten Vereins in einer Versammlung nicht verwendet werden dürfen.

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis: AdrianHancu, Stock-Fotografie-ID: 502886530 

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