DFB und Spielervermittler: EuGH zieht die Leitplanken für Verbandsregelungen
Sportverbände dürfen Spielervermittler grundsätzlich durch Verbandsregelungen regulieren, sofern diese ein legitimes Gemeinwohlziel verfolgen und die Anforderungen der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit erfüllen. Unter diesen Voraussetzungen kann eine Ausnahme vom unionsrechtlichen Kartellverbot gerechtfertigt sein.