Author - Dr. Dirk Schwenn

Nach dem VG Berlin nun das VG Köln: Darf der Verein „Jüdische Stimme“ doch vom Verfassungsschutz beobachtet werden?

Die Einstufung des Vereins „Jüdische Stimme“ als „gesichert extremistische Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz kann gerechtfertigt sein, wenn öffentliche Äußerungen des Vereins als Billigung terroristischer Gewalt und als Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung gewertet werden.