Unter welchen Voraussetzungen darf ein israelkritischer Verein vom Verfassungsschutz beobachtet werden?
Der Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP e.V. Deutschland“ darf nicht allein wegen israelfeindlicher Positionierungen als „gesichert extremistisch“ im Verfassungsschutzbericht geführt werden, solange konkrete Anhaltspunkte für eine Gewaltförderung fehlen.