Author - Dr. Dirk Schwenn

Kann man trotz mündlicher Zusage in der Probezeit noch gekündigt werden?

Wird einem Arbeitnehmer in der Probezeit von einem personalverantwortlichen Prokuristen kurz vor Ablauf der Probe- und Wartezeit erklärt, er werde „natürlich“ übernommen, und erfolgt sodann eine Probezeitkündigung ohne zwischenzeitlich eingetretenen sachlichen Grund, ist diese Kündigung wegen widersprüchlichen Verhaltens treuwidrig und nach § 242 BGB nichtig.