Anforderungen an die Änderung des Vereinszwecks
Eine Änderung des Vereinszwecks ist nur bei Änderung des obersten Leitsatzes der Vereinstätigkeit anzunehmen...
Eine Änderung des Vereinszwecks ist nur bei Änderung des obersten Leitsatzes der Vereinstätigkeit anzunehmen...
Die Haftung von ehrenamtlich tätigen Organmitgliedern eines Vereins kann in zulässiger Weise auf Vorsatz beschränkt werden...
Tritt ein Mitglied des Vorstandes aus einem Bundesverband aus, wodurch automatisch auch die Mitgliedschaft in dem dazugehörigen Landesverband erlischt, folgt daraus nicht, dass diese nicht mehr als Vorstandsmitglieder des Landesverbandes agieren können...
Eine in der Vereinssatzung nicht vorgesehene Blockwahl des Vorstands kann trotz des geltenden Grundsatzes der Einzelwahl wirksam sein...
Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung eines Vereins per E-Mail kann auch dann zulässig sein, wenn die Satzung die schriftliche Einladung vorsieht...
Eine bereits im Einladungsschreiben des Vorstands enthaltene Ersatzeinladung zu einer Mitgliederversammlung mit identischer Tagesordnung am selben Tag und am selben Tagungsort ist ohne Satzungsregelung unzulässig und führt zur Nichtigkeit der in dieser „Anschlussversammlung“ gefassten Beschlüsse...
Ein Fußballspieler, der seinen Gegner schwer verletzt, muss dafür keinen Schadensersatz zahlen, da sein Regelverstoß nicht die Grenze zur Unfairness überschritten hat...
Das Interesse eines Monopolverbandes, für eine Sportart nur einen Fachverband zuzulassen („Ein-Platz-Prinzip“) hat jedenfalls dann zurückzutreten, wenn der verfolgte Zweck durch ein milderes Mittel erreicht werden könnte...
Ein Mitglied des Vereinsaufsichtsrates eines Fußballvereins (Schalke 04 e.V.) kann nicht deshalb aus seinem Amt enthoben werden, wenn er zur Klärung einer Rechtsfrage ein externes Gutachten eingeholt hat...
Wenn minderjährige Mitglieder eines Amateursportvereins von ihren Familienangehörigen oder Angehörigen anderer Vereinsmitglieder zu Sportveranstaltungen gefahren werden, handelt es sich grundsätzlich um eine reine Gefälligkeit, die sich im außerrechtlichen Bereich abspielt, sodass Aufwendungsersatzansprüche gegen den Verein ausscheiden...