Vereinsname allein reicht nicht für einen Grundbucheintrag aus
Bei einem nichtrechtsfähigen Verein ist im Rahmen der Eintragung in das Grundbuch die Eintragung der Vereinsmitglieder erforderlich.
Der BGH hat in seinem Beschluss vom 21.01.2016 (Az. V ZB 19/15) entschieden, dass ein nicht rechtsfähiger Verein nicht allein unter seinem Namen in das Grundbuch eingetragen werden kann.
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