Einberufung der Mitgliederversammlung durch „falschen Vorstand“

Mitgliederversammlung im Verein
Geschrieben von: Schomerus

Einberufung der Mitgliederversammlung durch „falschen Vorstand“

Der Austritt eines Vorstandsmitglieds aus dem Verein führt nicht auch automatisch zum Verlust des Vorstandsamtes.

Das OLG Düsseldorf hatte sich in seinem Beschluss vom 09.02.2016 (Az. I-3 Wx 4/16) mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Vorstandsmitglied auch Mitglied des Vereins sein muss. Hintergrund dieser Entscheidung war im Wesentlichen, dass mehrere Mitglieder eines Vereinsvorstandes wegen Streitigkeiten mit dem übergeordneten Verband aus diesem ausgetreten waren. Eine Satzungsregelung des untergeordneten Vereins besagt, dass die Mitgliedschaft in diesem automatisch mit dem Ende der Mitgliedschaft im übergeordneten Verband endet. Der untergeordnete Verein bestellte daraufhin einen Notvorstand, welcher zu einer Mitgliederversammlung einlud. Dort wurden auch Satzungsänderungen beschlossen.

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar