Anforderungen an die Änderung des Vereinszwecks

Geschrieben von: Schomerus

Anforderungen an die Änderung des Vereinszwecks

Eine Änderung des Vereinszwecks ist nur bei Änderung des obersten Leitsatzes der Vereinstätigkeit anzunehmen.

Das OLG Nürnberg hat in seinem Beschluss vom 17.11.2015 (Az. 12 W 2249/15) entschieden, dass eine Änderung des Zweckes des Vereins auch eine Änderung des Charakters des Vereins festgelegten obersten Leitsatzes der Vereinstätigkeit fordert, da dieser für das Wesen der Rechtspersönlichkeit des Vereins maßgebend ist und dieser das „Lebensgesetz“ des Verein bildet.

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