DFB-Reglement zur Spielervermittlung ist teilweise unwirksam

Geschrieben von: Schomerus

DFB-Reglement zur Spielervermittlung ist teilweise unwirksam

Der Deutsche Fußballbund DFB darf einzelne Reglungen aus dem „DFB-Reglement für Spielervermittler“ nicht mehr anwenden.

Das OLG Frankfurt hat in seinem Urteil vom 02.02.2016 (Az. 11 U 70/15) entschieden, dass Beschlüsse eines Sport-Dachverbandes in den potentiellen Anwendungsbereich des Art. 101 Abs.1 AEUV fallen, wenn sie nicht die reine Ausübung des Sports, sondern eine dem Wirtschaftsleben zuzurechnende Tätigkeit betreffen. Das Gericht stellte hierbei klar, dass wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen dieser Beschlüsse notwendig und verhältnismäßig sind, sofern die Integrität und Funktionsfähigkeit des sportlichen Wettbewerbs geschützt werden soll.

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