Beendigung der Vereinsmitgliedschaft durch Tod?

Geschrieben von: Schomerus

Beendigung der Vereinsmitgliedschaft durch Tod?

Wenn die Vereinsmitgliedschaft satzungsgemäß nach dem Tod durch den Erben fortgesetzt werden kann, reicht für eine Fortsetzung die alleinige Zahlung der Mitgliedschaftsbeiträge nicht aus.

Das AG München hatte in seinem Urteil vom 23.03.2016 (Az. 242 C 1438/16) darüber zu befinden, ob die Mitgliedschaft in einem Verein nach dem Tod des Mitglieds durch den Erben weitergeführt wird.

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