Löschung zu großer KiTa-Vereine aus dem Vereinsregister
Die Zwangslöschung zweier eingetragener und gemeinnützig tätiger KiTa-Träger aus dem Vereinsregister ist rechtmäßig.
Das KG Berlin hat in zwei Beschlüssen jeweils vom 16.02.2016 (Az. 22 W 71/15 und 22 W 88/14) entschieden, dass ein mehrere Kindertagesstätten betreibender Verein dann kein Idealverein ist, wenn er Kinderbetreuungsplätze überhaupt nur oder im Wesentlichen am freien Markt in Konkurrenz zu Dritt-Anbietern anbietet.
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