Vereinsmitglied kann seinem Vereinsvorstand keine konkreten Handlungen auferlegen
Der Vereinsvorstand vertritt seinen Verein gerichtlich und außergerichtlich, § 26 Abs. 1 BGB. Die Mitglieder des Vereins können im Rahmen der Mitgliederversammlung Einfluss auf die Vereinsführung nehmen. Ein Mitglied eines Zuchthundevereins wollte seinen Vereinsvorstand jedoch zu einer bestimmten Handlung anweisen und zog letztlich damit vor Gericht.