Vereinsmitglied kann seinem Vereinsvorstand keine konkreten Handlungen auferlegen

Rechtsfragen für Vereinsführungskräfte
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Vereinsmitglied kann seinem Vereinsvorstand keine konkreten Handlungen auferlegen

Der Vereinsvorstand vertritt seinen Verein gerichtlich und außergerichtlich, § 26 Abs. 1 BGB. Die Mitglieder des Vereins können im Rahmen der Mitgliederversammlung Einfluss auf die Vereinsführung nehmen. Ein Mitglied eines Zuchthundevereins wollte seinen Vereinsvorstand jedoch zu einer bestimmten Handlung anweisen und zog letztlich damit vor Gericht.

Was ist passiert?

Die Parteien stritten über die Frage, ob der Hund des Klägers die Zuchtstandards des Vereins erfüllt. Nach der Vereinssatzung dürfen nur körperlich voll funktionsfähige Hunde Mitglied in dem Zuchtverein sein. Der Kläger wollte daher den Vereinsvorstand anweisen, eine veterinärmedizinische Untersuchung an seinem Hund durchführen zu lassen. Der Vereinsvorstand weigerte sich.

Wie entschied das Gericht?

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