Traditionelles Fischen in Memmingen auch für Frauen
Der Ausschluss von Frauen vom zentralen städtischen Kulturevent des Ausfischens des Stadtbachs durch den Memminger Fischertagsverein ist nun auch vom Landgericht Memmingen für unzulässig erklärt worden. Das Landgericht kommt damit zum selben Ergebnis wie das Amtsgericht Memmingen, jedoch mit anderer Begründung.
Über was war zu entscheiden?
Das Amtsgericht Memmingen hatte der Klage eines weiblichen Mitglieds eines sog. Fischertagvereins stattgegeben. Die Klägerin hatte geltend gemacht, durch den Ausschluss vom jährlichen Ausfischen am Fischertag gegenüber den männlichen Mitgliedern des Vereins ungerechtfertigt benachteiligt zu sein. Das Gericht begründete seine Entscheidung einerseits mit dem Diskriminierungsverbot und andererseits mit wesentlichen eigenen Interesse der Klägerin an der Gleichbehandlung.
Wie entschied das Landgericht?
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Foto: Stefan Braeutigam/Shutterstock 1395068570
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