Beschlüsse einer Mitgliederversammlung – Wie hat eine Anfechtung auszusehen?

Mitgliederversammlung im Verein
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Beschlüsse einer Mitgliederversammlung – Wie hat eine Anfechtung auszusehen?

Worum ging es?

Mitglieder eines Vereins klagten gegen die Wahlen und Beschlussfassungen auf einer Mitgliederversammlung. Geklagt wurde erst mit Veröffentlichung des Protokolls, das heißt zwei Monate nach der Versammlung. In der Vorinstanz (LG Essen) geschah dies noch ohne Erfolg, die Berufung beim OLG Hamm hatte teilweise Erfolg.

Was ist die zulässige Klageart?

Das OLG Hamm ging in seinem Urteil vom 1. März 2021 (Az. 8 U 61/20) umfassend auf die Beziehung zwischen Verein und Mitgliedern ein. Für Anfechtungen von Beschlüssen ist die zulässige Klageart die allgemeine Feststellungsklage (§ 256 ZPO). Um das Klagerecht zu haben, muss der Kläger ein Interesse an der gerichtlichen Feststellung besitzen, welches bei Vereinsmitgliedern ohnehin schon aus der Mitgliedschaft folgt.

Kann das Klagerecht der Mitglieder erlöschen?

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