Verpachteter Dauerverlustbetrieb als Betrieb gewerblicher Art
Die Verpachtung eines Schwimmbads durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts an eine GmbH unter Gewährung von den Pachtzinsen übersteigenden Betriebskostenzuschüssen stellt auch dann eine entgeltliche Überlassung und damit einen Betrieb gewerblicher Art dar, wenn die Höhe der Betriebskostenzuschüsse bereits konkret im Pachtvertrag vereinbart wird. Das FG Berlin-Brandenburg hatte in seinem Urteil vom 13.07.2017...