Vorsteuerabzug einer Gemeinde bei Verpachtung von Schulmensa und Freibad

Geschrieben von: Schomerus

Vorsteuerabzug einer Gemeinde bei Verpachtung von Schulmensa und Freibad

Bei der Verpachtung von Schulmensa und Freibad kann von einer Tätigkeit einer Gemeinde zur Erzielung von Einnahmen auch dann auszugehen sein, wenn die Gemeinde eine die jeweilige Pacht übersteigende Verwaltungskostenpauschale (Mensa) bzw. Betriebskostenzuschüsse (Freibad) an die Pächter leistet.

Die Klägerin bei dem Verfahren vor dem BFH (Urteil vom 18.07.2017, Az. XI B 24/17) ist eine Gemeinde. Sie hatte von 2007 bis 2009 ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen und einer voll eingerichteten Schulmensa errichtet. Diese verpachtete sie. Mit dem Pachtzins waren die Nebenkosten abgegolten. Daneben schloss die Klägerin einen Vertrag zur Ausgabe von Mittagessen gegen eine Verwaltungskostenpauschale pro Ausgabetag ab. Die Reinigung des Speiseraums übernahm wiederum die Klägerin. Ferner vereinbarte die Klägerin mit einer GmbH die Lieferung der Speisen und Getränke für die Schüler und Besucher der Mensa. Die Speisen wurden in Behältern angeliefert und in der Mensa portioniert. Hierzu bestellten die Interessierten ihr Mittagessen bei der GmbH online und bezahlten über ein spezielles Abrechnungssystem. Dieses System betrieb die GmbH in Zusammenarbeit mit der Schule. Die Klägerin zahlte aus öffentlichen Mitteln pro Schüler einen Essenszuschuss i.H.v. 1,00 EUR. Die Klägerin ist außerdem Eigentümerin eines Freibades. Seit 1999 verpachtet sie das Freibad nebst Inventar an eine Management GmbH. Die Pächterin verpflichtete sich zu bestimmten Öffnungszeiten, zur unentgeltlichen Überlassung an Schulen, an die DLRG und für eine Veranstaltung jährlich an die Gemeinde sowie zur Übernahme der Unterhalts-, Betriebs- und Nebenkosten. Sie konnte die Eintrittspreise nur mit Zustimmung der Klägerin erhöhen. Diese zahlte der Pächterin einen jährlichen Zuschuss und versprach, Investitionen und Reparaturen über 1.278,00 EUR zu übernehmen. In ihrer Umsatzsteuererklärung für 2007 machte die Klägerin u.a. Vorsteuern aus dem Bau der Schulmensa und aus der Verpachtung des Freibades geltend.

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