Scheinbeschäftigung durch Sponsor löst Schenkungssteuer aus

Geschrieben von: Schomerus

Scheinbeschäftigung durch Sponsor löst Schenkungssteuer aus

Überlässt ein Dritter seine Arbeitnehmer einem Fußballverein zum Einsatz als Fußballspieler, Trainer oder Betreuer, ohne dafür eine übliche Vergütung zu erhalten, liegt im Vergütungsverzicht eine freigebige Zuwendung des Dritten an den Verein, was eine Schenkungssteuerpflicht des Vereins auslöst

Der BFH hatte in seinem Urteil vom 30.08.2017 (Az. II R 46/15) zur Frage Stellung zu nehmen, ob die Zahlung von Gehältern an Spieler und Trainer des Klägers, bei dem es sich um einen eingetragenen Fußballverein handelt, durch ein Unternehmen eine Schenkung an den Kläger darstellt. Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen ermittelte, dass diverse Spieler, Trainer und Betreuer des Klägers bei Unternehmen einer Unternehmensgruppe als kaufmännische Angestellte bzw. Büroleute angestellt waren. In einzelnen Arbeitsverträgen wird die Tätigkeit als „Repräsentant“ angegeben. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt jeweils 40 Stunden. Teilweise wird darauf hingewiesen, dass der Arbeitnehmer für den Kläger spiele und eine Sieg- bzw. Auflaufprämie erhalte. Die Steuerfahndung kam zu dem Schluss, dass die Arbeitsverträge nicht wie vereinbart durchgeführt worden seien. Hintergrund wäre gewesen, dass der Kläger nicht in der Lage gewesen sei, das von den Spielern geforderte Gehalt zu zahlen und deshalb dies die Firmen der Unternehmensgruppe übernommen hätten, einen Teil des Gehalts zu zahlen. Dies sei durch die Arbeitsverträge verschleiert worden. Regelmäßig hätten die Spieler neben dem Vertrag mit der Unternehmensgruppe zusätzlich zwei Arbeitsverträge mit dem Kläger, und zwar einen mit einem höheren und einen mit einem niedrigeren Gehalt.

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