Einladung zur Mitgliederversammlung: Namensnennung zulässig
Bei der Einladung zu einer Mitgliederversammlung, in der es um den Ausschluss eines Vereinsmitgliedes geht, ist auch der Name des vom Ausschluss bedrohten zu nennen, da nur so die Tagesordnung für die Mitglieder durchschaubar ist. Eine Grundrechtsverletzung des Betroffenen ist nicht gegeben...