Ist eine Betriebsangehörigen-Kita gemeinnützig?

Ist eine Betriebsangehörigen-Kita gemeinnützig?
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Ist eine Betriebsangehörigen-Kita gemeinnützig?

Eine Kinderbetreuungseinrichtung, deren Plätze aufgrund vertraglicher Vereinbarungen bevorzugt mit Firmenangehörigen der Vertragspartner belegt werden sollen, ist nicht als gemeinnützig anzuerkennen.

Über welchen Sachverhalt musste das Finanzgericht entscheiden?

Der Rechtsstreit drehte sich um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer gGmbH. Die gGmbH wurde 2008 als gemeinnützig anerkannt, da sie die Jugend- und Altenhilfe, die Erziehung und die Volks- und Berufungsbildung förderte. Die gGmbH betrieb mehrere Kindertagesstätten. Sie schloss mit ihren Anteilseignern und verschiedenen anderen Unternehmen Errichtungs- und Trägerverträge sowie Nutzungsverträge ab. Durch diese Verträge wurden den Unternehmen Betreuungsplätze für die Kinder ihrer Angestellten vorgehalten. Dadurch sollten diese Personen vorrangig vor anderen Interessenten einen Platz in einer von der gGmbH betriebenen Kindertagesstätten erhalten. Im Rahmen einer Betriebsprüfung kam das beklagte Finanzamt zu dem Ergebnis, dass die Klägerin nicht gemeinnützig sei. Sie fördere ausschließlich die Interessen der Unternehmen, die einen Betriebskindergarten vorhalten wollten. Das Finanzamt änderte daher die entsprechenden Körperschaftssteuerbescheide, wogegen die Gesellschaft sich nun im Rahmen des Klageverfahren wendet.

Wie hat das Gericht entschieden?

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